Coronakrise: Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen
Die Coronakrise wirkt sich auch auf Immobilienbesitzer, Vermieter und Hausbauer aus. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Coronakrise wirkt sich auch auf Immobilienbesitzer, Vermieter und Hausbauer aus. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Mehr als 700.000 Unternehmen haben seit Beginn der Coronakrise Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter angemeldet. Viele Arbeitnehmer haben Angst, ihren Job zu verlieren und Tausende Selbstständige bangen um Aufträge und Kunden. Die finanziell unsichere Lage trifft auch viele Immobilienbesitzer, Hausbauer und Vermieter.
Zunächst sollten Sie sofort Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut aufnehmen und nicht einfach Zahlungen einstellen. Bundestag und Bundesrat haben kürzlich eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet, von der Kreditnehmer profitieren: Wer durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gerät, kann seine fälligen Raten, Zins- und Tilgungsleistungen für die Baufinanzierung stunden. Die Regelung gilt für Konsumentenkredite und Immobiliendarlehen, die vor dem 15. März 2020 in Anspruch genommen wurden. Die Stundungsregelung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 vorgesehen, kann aber möglicherweise verlängert werden.
Wichtig: Die Zins- und Tilgungsleistungen werden nur gestundet – nicht erlassen. Die fälligen Raten müssen später nachgezahlt werden und verlängern entsprechend den Darlehensvertrag.
Viele Banken und Baufinanzierer bieten ihren Kunden derzeit an, Tilgung oder Zinszahlungen auf Zeit auszusetzen. Wer in seinem Baufinanzierungsvertrag einen Tilgungssatzwechsel vereinbart hat, kann die Tilgungshöhe verändern und an seine aktuelle finanzielle Lage – beispielsweise die neue Höhe des Familieneinkommens aufgrund von Kurzarbeit – anpassen.
Nachteil: Durch die Senkung des Tilgungssatzes dauert es länger, bis das Darlehen abgezahlt ist. Und in der Regel ist nur ein Tilgungssatzwechsel möglich.
Tipp: Am besten klären Sie vorab mit Ihrem Berater oder Baufinanzierer, ob ein erneuter Wechsel des Tilgungssatzes nach der Krise möglich ist.
Wenn Ihr Mieter durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, beispielsweise weil er seinen Job verloren hat, in Kurzarbeit ist oder als Freiberufler oder Solo-Selbstständiger kurz vor der Pleite steht, dürfen Sie ihm aktuell aufgrund des Zahlungsrückstandes nicht kündigen. Das hat die Bundesregierung in ihrem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ festgelegt. Sie müssen als Vermieter eine Stundung der Mietzahlungen und der Nebenkosten zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 hinnehmen. Für die Nachzahlung der Mietrückstände hat Ihr Mieter bis zum 30. Juni 2022 Zeit.
Tipp: Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt Hausbesitzern, ihren Mietern mit geringem Einkommen einen Antrag auf staatliches Wohngeld ans Herz zu legen. Die Regelungen gelten auch für Gewerbemietverträge.
Wenn Sie als Vermieter von gestundeten Mietzahlungen betroffen sind, können Sie steuerliche Entlastungen beispielsweise die Stundung fälliger Steuern bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Generell dürfen Baufirmen und Handarbeiter unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln aktuell weiterarbeiten. Da viele Bauunternehmen allerdings Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen oder vielleicht Mitarbeiter erkrankt oder in Quarantäne sind, kann es zu Personalengpässen – oder auch Engpässen bei der Materialbeschaffung kommen. Bauherren sollten daher zurzeit mit Verzögerungen rechnen. Auch notwendige Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben brauchen unter Umständen länger.
Der dreimonatige Zahlungsaufschub für Baudarlehen gilt auch für alle, die aktuell noch in der Bauphase ihrer Immobilie sind. Die Rechnungen von Handwerkern und Bauträgern müssen Sie allerdings begleichen.
Die Immobilie als Sachwert ist eine sehr solide und krisenfeste Anlageform. Ein eigenes Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Und sollte daher immer langfristig geplant und gut vorbereitet werden. Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts.
Die Zinsen für Immobilienkredite sind nach wie vor auf einem historisch niedrigen Niveau. Auf die Immobilienpreise hat die Pandemie derzeit noch keine konkreten Auswirkungen. Wie sich das mittelfristig entwickelt, ist derzeit schwer vorher zu sagen. Gerade wer eine Immobilie für die Eigennutzung oder auch als langfristige Kapitalanlage plant, kann auch jetzt die Suche nach einer passenden Immobilie fortsetzen. Viele Wohnungs- und Hausbesichtigungen laufen derzeit allerdings zunächst einmal digital ab. In der Regel sind aber auch Besichtigungen vor Ort unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Jeder Kreditnehmer sollte ein Sicherheitspolster besitzen. Diese Rücklage für finanzielle Durststrecken – etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch Familienzeiten – sollte mindestens drei Nettogehälter betragen. Die aktuelle Situation zeigt: Achten Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung auf flexible Konditionen, die sowohl Tilgungspausen, Änderungen der Tilgungshöhe sowie Sondertilgungen zulassen.