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Datum
21.03.2017

Ostern, Urlaub – Gesundheitsschutz?

Startschuss für die Urlaubssaison 2017: Wer sorgenfrei verreisen möchte, sollte insbesondere den richtigen Schutz bei Krankheit im Ausland kennen – und nützliche von überflüssigen Versicherungen unterscheiden können.

Ostern, Urlaub – Gesundheitsschutz?
(iStock)

Frühjahrsferien! Kein Wunder, dass viele Menschen die Zeit um Ostern gern nutzen, um Abwechslung ins Leben zu lassen: Sonne tanken in Südeuropa, Strandspaziergänge in Holland, Ski fahren auf dem Gletscher. Aber was ist, wenn man ausgerechnet im Ausland krank wird? Mit der richtigen Absicherung lassen sich Stress und insbesondere belastende Kosten vermeiden. Worauf Verbraucher achten sollten:

Auslandskrankenversicherung für gesetzlich Versicherte unverzichtbar

Vor allem bei Reisen jenseits der europäischen Grenze sollte immer eine Auslandskrankenversicherung (Auslands-KV) im Gepäck sein. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Krankheitskosten nur in EU-Ländern oder in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben. Und auch dann deckt sie lediglich die Behandlungskosten, die im jeweiligen Land üblich sind. Diese können je nach Aufenthaltsort von dem hierzulande gewährten und gewohnten Standard stark abweichen.

Auch für privat Versicherte sinnvoll

Privat krankenversicherte Urlauber genießen im Ausland einen umfangreicheren Schutz als gesetzliche Versicherte. Dennoch: Auch für sie empfiehlt sich eine Auslands-KV: Erstens schonen privat Versicherte bei einer Behandlung im Ausland den Selbstbehalt – zweitens ihre Beitragsrückerstattung; diese wird unter Umständen gewährt, wenn der Versicherte eine gewisse Zeit keine Rechnungen eingereicht hat.

Auf Leistungsdauer im Ausland achten

„Wichtig ist, dass die Versicherung so lange für die Behandlung aufkommt, bis der Patient wieder transportfähig ist und nach Hause reisen kann“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung beim MLP. Hintergrund: Bei einigen Krankenversicherern ist ihr Leistungszeitraum auf 30 Tage nach Ablauf der maximalen Reisedauer beschränkt. Danach besteht kein Versicherungsschutz und damit keine Kostendeckung mehr.

Reiserücktrittpolice insbesondere bei teuren Reisen

Keine schöne Sache, kommt aber leider mal vor: Wer bereits vor Antritt des Urlaubs krank wird, dem hilft es zumindest finanziell, wenn er eine Reiserücktrittversicherung hat. Vor allem bei teuren Fernreisen ist sie durchaus bedenkenswert. Wichtig: Vor Abschluss prüfen, ob eine Selbstbeteiligung geregelt ist. Diese kann bis zu 20 Prozent des Reisepreises ausmachen und bei teuren Reisen schnell ins Geld gehen.

Sonstige Reiseversicherungen – und was verzichtbar ist

Gehört ein Mietwagen zur Reise, ist eine sogenannte Mallorca-Klausel in der eigenen Kfz-Haftpflichtpolice ratsam. Dieser Zusatz überbrückt die Differenz zwischen der landestypischen – und oftmals sehr geringen Deckungssumme – und der in Deutschland vereinbarten Versicherungssumme.

Auf Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen, die speziell an eine Reise gekoppelt sind, können Urlauber dagegen verzichten. Grundsätzlich greifen private Unfall- und Haftpflichtversicherungen auch im Ausland. Wer unsicher ist, sollte bei seinem Berater oder Versicherer nachhaken.

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